Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltung der Bedingungen
Das Gutachten des Sachverständigenbüros Rautenstrauch - folgend als AN (Auftragnehmer) bezeichnet - erfolgt ausschließlich aufgrund unserer allgemeiner Geschäftsbedingungen.

§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der Auftraggeber (folgend als AG bezeichnet) hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mit der Ausführung des Dienstleistungsvertrages, vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wird. Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert der AG sein Wiederrufsrecht.


§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar
Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Unsere Liste über das erhobene Honorar händigen wir gern per email, Fax oder in unseren Geschäftsräumen aus.

Bei Oldtimerbewertungen liegt eine Liste über die höhe des Honorar in unserem Geschäftslokal aus.

Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von € 75,00 inkl. MwSt. berechnet.

Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.

§ 6. Stornierung und Wiederrufsrecht
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax, Briefpost oder per E-Mail mitzuteilen.
Der geschlossene Vertrag kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist für den Wiederruf beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um von ihrem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, müssen Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder einen Postbrief zusenden. In dem Sie eindeutig ihren Wiederruf erklären. Auf unserer Internetseite finden Sie ein Musterformular, welches Sie verwenden können.

Folgen des Widerrufs

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie an uns einen angemessenen Entschädigungsbetrag zu zahlen. Der dem Anteil entspricht, bis zu dem wir unseren Dienstleistungsvertrag schon erbracht haben.

 

§ 7. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Bilddateien verbleiben beim AN.

§ 8 . Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte, erfolgt auf Risiko des AG.

§ 9 . Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 10 . Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 . Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Rautenstrauch in Hamburg.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Hamburg 2016