Meine Empfehlung:
Rufen Sie mich an, Sie beschreiben den Schaden an ihrem Kfz, und ich sage ihnen ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Im Zweifel komme ich bei ihnen vorbei, schaue mir den Schaden an, und beurteile ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Garantiert kostenfrei, ohne wenn und aber.
Wie wichtig die Erstellung eines Kfz-Gutachten durch ihren eigenen Kfz-Sachverständigen ist möchte ich Ihnen anhand von drei Fotos belegen.
Auf dem Foto oben sind Kratzer in der Lackierung des Stoßfängers zu sehen. Als Laie könnte man der Meinung sein, dass der Stoßfänger lackiert werden muss und dass damit die Reparatur abgeschlossen ist.
Also ein Bagatellschaden…weit gefehlt, wie auf den folgenden Bilder zu erkennen ist.
Auf diesen Fotos sind die Spaltmaße zu sehen am Übergang zwischen dem Kotflügel und der Motorhaube im Bereich des Scheinwerfers. Auf der einen Seite ca. 5mm auf der anderen ca. 2,5 mm - ein klares Anzeichen, dass das Fahrzeug im Frontbereich verschoben wurde, zumal das Fahrzeug unfallfrei war.
Die Reparaturkosten bei diesem Schaden waren nicht die vermuteten 750 EUR sondern 4.536 EUR.
Insbesondere bei einem alten Fahrzeug sollten Sie unter keinen Umständen einen Kfz-Sachverständigen der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners akzeptieren. Der Kfz-Sachverständige der Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden an ihrem Kfz in jedem Fall negativ für Sie beurteilen.
Sie fragen sich, wie das geht. Recht einfach, in dem der Wert ihres Kfz eher niedrig angesetzt wird und der Reparaturschaden durch den Kfz-Sachverständigen eher hoch. Das ermöglicht die Kfz-Haftpflichtversicherung, durch das vom Kfz-Sachverständigen der Kfz-Haftpflichtversicherung erstellte Kfz-Gutachten, den Kfz-Haftpflichtschaden wie folgt abzurechnen: Wiederbeschaffungswert nach Kfz-Gutachten, abzüglich Restwert nach Kfz-Gutachten.