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Rettungsgasse
Für die Bildung einer Rettungsgasse gibt es seit dem 1. Januar 2017 eine klare Regelung: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, müssen Fahrzeuge auf der linken Fahrspur ganz links fahren, Fahrzeuge auf allen anderen Spuren nach rechts. Die Rettungsgasse ist also immer zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Fahrspur zu bilden. Die Regelung gilt auf Autobahnen und Straßen außerhalb von Ortschaften, mit mindestens zwei Spuren pro Richtung. In der Vergangenheit entstand immer wieder Chaos beim Bilden einer Rettungsgasse. Das erschwerte Rettungswagen und Polizei, zum Unfallort gelangen. Bisher wurde nach Anzahl der Fahrstreifen entschieden. Bei vier Fahrspuren galt es, eine Rettungsgasse in der Mitte zu bilden. -
Höhere Kosten für HU
Für Kraftfahrzeuge ist alle zwei Jahre die Hauptuntersuchung (HU) fällig. Dafür sollte man ab 2017 mehr einplanen, denn die Kosten für die HU steigen. So werden künftig je nach Bundesland Gebühren in Höhe von 35 bis 54,86 Euro erhoben. -
Radelnde Eltern auf dem Fußweg
Wenn Eltern mit ihrem Nachwuchs per Fahrrad unterwegs sind, dürfen sie ebenso wie ihre Kinder den Fußweg benutzen. Bisher mussten die Erwachsenen den Radweg oder die Straße benutzen, während ihre Kinder allein auf dem Fußweg fuhren. -
Ampel für Radfahrer
Wo keine Ampeln speziell für Radfahrer vorhanden sind, müssen sich Radfahrer nach den Ampelzeichen für den Fahrverkehr richten, nicht wie bisher nach den Fußgängerampeln. -
Euro 4 für Motorräder
Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab 2017 nur dann für den Verkehr zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Bislang galt die Euro-3-Norm. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubikzentimetern nicht mehr als 80 dB (A) betragen. -
Geldbußen für Handy am Steuer steigen
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, soll nach einer geplanten Gesetzesänderung künftig höhere Geldbußen zahlen. Das Verbot soll auch auf die Nutzung von Tablets und E-Book-Readern ausgeweitet werden. -
Höhere Kosten für Führerschein
Die Kosten für die theoretische Führerscheinprüfung steigen von 11 auf 11,90 Euro. Die Online-Prüfung kostet 10,60 Euro. Die praktische Pkw-Prüfung kostet 91,50. Die praktische Motorradprüfung 121,38 Euro. -
Höhere Bußgelder im Ausland
In Italien und den Niederlanden zahlen Autofahrer höhere Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr. Wer in Italien mit dem Handy am Ohr erwischt wird, dem drohen künftig sogar bis zu zwei Monate Führerscheinentzug.
Aktuelles
Gesetzliche Änderungen 2017
