Diese elektrische Steckverbindung ist nötig, um den Airbag im Falle eines Unfalls zu zünden, und damit das Airbagsystem eine Eigendiagnose durchführen kann. Diese elektrische Verbindung war durch einen sogenannten Airbagsimulator ersetzt.
Beim Untersuchen des eigentlichen Fahrerairbags war nach Entfernen des Lederbezuges vom Airbagmodul festzustellen, dass der Raum, in dem der eigentliche Airbagsack lagert, mit Bauschaum und Spachtelmasse aufgefüllt war.
Als Kfz-Sachverständiger und Kfz-Gutachter ist mir solch eine Manipulation noch nicht untergekommen. Das Fahrzeug bzw. das Airbagsteuergerät glaubt, es ist alles in Ordnung und ist betriebsbereit. Im Falle eines Unfalles hätte der Airbag logischer Weise aber nicht ausgelöst werden können - mit dem damit verbundenem Verletzungsrisiko für die Insassen.
Als Kfz-Sachverständiger muss man konstatieren, dass solche Manipulationen im Zuge eines Kfz-Gutachtens oder einer Kfz-Bewertung nur schwer festzustellen sind. Es gilt zu bedenken, dass mit Hilfe von solchen sogenannten „Airbagsimulatoren“ alle Komponenten vom Airbagsystem manipuliert werden können. Die Manipulation kann zum Beispiel am Gurtstraffer direkt, oder im Kabelbaum zum Gurtstraffer durchgeführt werden. Die Manipulation ist so für einen Kfz-Sachverständigen im Zuge einer Hauptuntersuchung, einer Kfz-Bewertung oder eines Kfz-Gutachtens beinahe unsichtbar.
Um einen Überblick über das Ausmaß von solchen, aus meiner Sicht, kriminellen Handlungen zu bekommen, geben Sie bei „eBay“ Airbagsimulator ein. Händler, die diese Simulatoren anbieten, zeigen teilweise verkaufte Stückzahlen von weit über Tausend an.
Meine Empfehlung
Lassen Sie auch bei kleinen Unfällen ein Kfz-Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen erstellen. Das Kfz-Sachverständigenbüro ist verpflichtet, Kfz-Gutachten 10 Jahre zu archivieren. So können Sie immer nachweisen, was für ein Schaden Sie an ihrem Fahrzeug hatten. Und können sich womöglich vor ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen von nachfolgenden Besitzern des Fahrzeuges schützen.
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, geben Sie Kfz- Unfälle oder Kfz-Schäden immer im Kaufvertrag an. Händigen Sie als Verkäufer das Kfz-Gutachten zu dem Schaden aus. Laut aktueller Rechtssprechung des BGH ist man auch als Privatverkäufer, bei einem verschwiegenen Vorschaden, verpflichtet ein Fahrzeug zurück zunehmen. Auch wenn das Fahrzeug den Besitzer nach dem Verkauf noch ein weiteres Mal gewechselt hat.