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Verkehrsunfall – Für den Ernstfall vorbereitet

Täglich verunglücken Menschen in den verschiedensten Situationen. Meist sind die Verletzungen gering. In einigen Fällen sind Betroffene jedoch aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr fähig, sich selbst zu helfen und damit auf die Erste Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Doch obwohl jeder Autofahrer mindestens einmal in seinem Leben einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren musste, wissen viele nicht, wie im Ernstfall zu handeln ist. Der folgende Text klärt auf.

Im Falle eines Unfalls sollten sowohl die Unfallbeteiligten als auch die Ersthelfer Ruhe bewahren und die Situation genau abschätzen, um strukturiert und gezielt handeln zu können. Das ist jedoch oft leichter gesagt, als getan. Viele Ersthelfer haben Angst, den Betroffenen durch die falschen Erste-Hilfe-Maßnahmen noch schwerer zu verletzten. Die Hemmungen überwiegen und die Situation scheint kaum zu bewältigen zu sein. Grundsätzlich gilt jedoch: Der größte Fehler bei der Ersten Hilfe ist die Untätigkeit. Zudem ist jeder Mensch gesetzlich dazu verpflichtet, in einer Unfallsituation Erste Hilfe zu leisten. Wer das nicht tut, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Zur Ersten Hilfe zählen schon das Beruhigen des Unfallopfers sowie das Alarmieren des Notrufs. Bevor diese Maßnahmen jedoch ergriffen werden können, muss zunächst die Unfallstelle gesichert werden. Das geschieht, indem die Warnblinkanlage des Wagens eingeschaltet, ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste angelegt wird. Dadurch sollen sowohl die Unfallbeteiligten als auch die Unfallstelle sichtbar gemacht werden und weitere Auffahrunfälle vermieden werden. Ist dieser Schritt erledigt, sollte geprüft werden, ob es am Unfallort verletzte gibt. Ist das der Fall, muss sofort ein Notruf abgesetzt werden. Die Leitstelle informiert dann automatisch die Rettungskräfte sowie die Polizei. Um den Rettungskräften jedoch schon vorab eine genaue Einschätzung der Situation zu gewährleisten, sollten Sie am Telefon folgende Fragen beantworten können:

  • Wo ereignete sich der Unfall?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welche Verletzungen sind erkennbar?

Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte muss eine bestmögliche Erstversorgung des Verletzten gewährleistet werden. Das geschieht schon, indem der Ersthelfer den Zustand des Betroffenen regelmäßig kontrolliert und diesen beruhigt und beisteht. Sind jedoch größere Schäden zu erkennen, sollte rechtzeitig gehandelt werden. Zu den gängigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zählen das Herstellen der Schocklage, das Warmhalten sowie das Stoppen von Blutungen. Besonders wichtig ist jedoch auch, dass der Ersthelfer regelmäßig prüft ob der Verletzte bei Bewusstsein ist. Ist das nicht der Fall, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Ist der Verletzte bewusstlos, atmet jedoch, sollte dieser schnellstmöglich in die stabile Seitenlage gebracht werden. Dadurch wird verhindert, dass sich der Betroffene an seinem Erbrochenen oder seiner eigenen Zunge verschluckt und erstickt.

Ist bei dem Verletzten jedoch keine Atmung zu erkennen, muss mit der Herz-Druck-Massage sowie der Beatmung begonnen werden. Hierzu legen Sie den Verletzten mit freiem Oberkörper auf den Rücken und knien sich neben ihn. Im nächsten Schritt legen Sie beide Hände übereinander mittig auf den Brustkorb des Betroffenen und drücken diesen mit beiden Handballen 5-6 cm tief ein. Diese Bewegung sollte mit ausgestreckten Armen und senkrecht von oben ausgeführt werden. Pro Minute sollten 100 Ausübungen erreicht werden, wobei nach 30 Massagen je zwei Beatmungen folgen. Diese können erfolgt in der Regel über die Mund-zu-Mund-Beatmung. Da einige Verletzungen jedoch keine Beatmung über den Mund zulassen, ist diese auch über die Nase möglich.

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Über den Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Der VFBV. e. V.  wurde im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet und hat es sich zur Aufgabe gemacht Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten und zu beseitigen. Hierfür veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldrechner.org und bussgeld-info.de.

Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts in Deutschland informieren können.