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Wichtig bei Reparatur in Eigenregie: Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Gutachter

Sie hatten einen Unfallschaden an ihrem Fahrzeug, und haben die Reparatur in Eigenregie durchgeführt? Dann benötigen Sie zwingend eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Gutachter.

Warum benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

Nach einem Kfz-Haftpflichtschaden oder einem Kfz-Kaskoschaden haben Sie die Reparatur selbst durchgeführt. Sie haben sich von der Kfz-Haftpflichtversicherung oder auch von der Kfz-Kaskoversicherung den Schaden auszahlen lassen. Für die Versicherung und den Kfz-Gutachter ist der Schaden nicht repariert. Sollten Sie jetzt einen zweiten Schaden an ihrem Fahrzeug haben, wird der Kfz-Gutachter den Schaden aufnehmen und das Kfz-Gutachten an die Versicherung weiterleiten. Der Sachbearbeiter der Versicherung wird den Kfz-Schaden bearbeiten und beim Abfragen der Fahrzeugdaten feststellen, dass das Fahrzeug einen Altschaden hatte, und somit die Zahlung verweigern. Kfz-Versicherer speichern Schäden teilweise in einer zentralen Datenbank, auf die alle Versicherer Zugriff haben. 

Abhilfe

Lassen Sie sich die Reparatur von Ihrem Kfz-Gutachter bestätigen, sodass Sie diese im Fall der Fälle immer nachweisen können. Diesen Service erhalten Sie im Allgemeinen nur von einem unabhängigen Kfz-Gutachter, ein von der Versicherung beauftragter Kfz-Gutachter wird  diesen Service nicht bieten und Sie auch nicht auf Risiken hinweisen.

Ein Beispiel:

Sie haben an Ihrem Golf V einen Schaden am vorderen Kotflügel und am vorderen Stoßfänger. Nach Gutachten beträgt der Schaden ca. 3.000 EUR. Der Kotflügel ist erheblich verformt und der Stoßfänger ist gerissen, beide Teile müssen erneuert werden, ein üblicher Schaden.

Sie sind handwerklich begabt, bestellen die benötigten Teile im Internet und finden die Teile sogar in der benötigten Farbe. Die Teile bauen Sie am Wochenende ein, und der Schaden ist beseitigt.

Zwei Wochen später fahren Sie mit Ihrem Auto, und es kommt unvermittelt jemand aus einer Ausfahrt, nimmt Ihnen die Vorfahrt, und Sie können nicht mehr bremsen. Es entsteht ein erheblicher Schaden an ihrem Fahrzeug. Jetzt sind neben Stoßstange und Kotflügel auch noch Kühler, Querträger, Frontträger und verschiedene andere Fahrzeugteile beschädigt. Eine Nutzung des Fahrzeuges ist ausgeschlossen. 

Bei der Bearbeitung des Kfz-Gutachtens wird der Sachbearbeiter einen Altschaden feststellen und die Zahlung verweigern.

 

Mein Tipp

Lassen Sie sich immer ein Kfz-Gutachten von einem eigenen Kfz-Gutachter erstellen. Der Kfz-Gutachter wird Sie immer fragen, wie Sie reparieren wollen und Sie entsprechend beraten.