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Kfz-Haftpflichtschaden durch Sturz von einer Hebebühne!

Eine böse Überraschung, ein Fahrzeug wird im Zuge eines Werkstattbesuches beschädigt, wie in diesem Fall - es fällt von einer Hebebühne!

Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen eigenen, von Ihnen bestimmten Kfz-Gutachter. Dieses Kfz-Gutachten ist für Sie kostenlos, wie bei jedem Haftpflichtschadenfall. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob es Ihr Fahrzeug betrifft oder einen anderen Gegenstand.

Ein Kfz-Gutachter, ob von der Versicherung gestellt oder selbst beauftragt, wird Sie immer fragen, wie Sie den Schaden abrechnen wollen. Da liegt es doch auf der Hand, dass der Versicherer bei fiktiver Abrechnung (fiktive Abrechnung = Sie lassen sich den Schaden auszahlen) ein Interesse hat, den Schaden gering zu halten. Sollte es dann zu einer tatsächlichen Reparatur kommen, mit einer entsprechenden Rechnung, reguliert die Versicherung entsprechend nach. 

Ein freier Kfz-Gutachter wird Sie ganz anders beraten, er hat ein Interesse, dass Sie mit seiner Dienstleistung zufrieden sind und dass Sie den Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen.