KFZ-Kaskogutachten in Hamburg und Umgebung

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen selbst verschuldeten Unfall hatten oder Ihr Fahrzeug entwendet wurde und Sie sind Vollkasko versichert, ist die Versicherung im Allgemeinen weisungsberechtigt. Das heißt, die Versicherung schickt einen eigenen Kfz-Sachverständigen, um den Schaden an Ihrem Fahrzeug durch ein Kfz-Gutachten zu beurteilen. Dieses durch die Versicherung veranlasste Kfz-Gutachten wird Ihnen im Allgemeinen zur Verfügung gestellt. 

Gehen Sie auf Nummer sicher

Wenn Sie bei der Kalkulation des Kfz-Schadens oder bei der Kfz-Bewertung Ihres Fahrzeugs Zweifel an der Richtigkeit haben, sollten Sie sich an einen Kfz-Sachverständigen bzw. KFZ-Gutachter wenden. 

Lassen Sie sich im Zweifel ein zusätzliches (Gegen-)KFZ-Gutachten erstellen!

Der Kfz-Sachverständige wird ein Gegengutachten erstellen. Dieses Gegengutachten wird der Versicherung bzw. dem Kfz-Gutachter der Versicherung, zur Verfügung gestellt. Stellt der Versicherungssachverständige daraufhin einen Fehler in seinem Kfz-Gutachten fest, wird er diesen korrigieren  und die Versicherung wird entsprechend nachregulieren.

Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten 

Sollte der Versicherungssachverständige zu dem Schluss kommen, dass in dem Kfz-Gutachten alles richtig ist, kommt es zu einem Sachverständigenverfahren. Hier treffen sich die Kfz-Sachverständigen beider Parteien und versuchen die Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten zu klären und so zu einer Lösung zu kommen. Gelingt das nicht, wird der Obersachverständige, auf den sich beide Parteien im Vorwege geeinigt haben, zurate gezogen. Der Obersachverständige wird dann eine Empfehlung geben. Können sich die Parteien nicht auf diese Empfehlung einigen, bleibt noch der Klageweg vor Gericht. Ein Gerichtsverfahren ohne Sachverständigenverfahren ist nicht möglich.