Unfallhilfe: Autounfall - Was tun?

Es gibt viele wichtige Dinge, die nach einem Kfz-Unfall zu beachten sind. Lassen Sie sich von niemandem zu übereilten Entscheidungen drängen. Es können die falschen Entscheidungen mit fatalen Folgen für Sie sein.

Die 10 wichtigsten Punkte, die Sie nach einem Unfall beachten sollten:

  1. Wählen Sie Ihre Werkstatt selbst!

    Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt ihres Vertrauens reparieren zu lassen. 

  2. Nehmen Sie sich einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens!

    Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. 

    Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen Kfz-Sachverständigen bestellt oder schickt. Die Kosten für das Kfz-Sachverständigen-Gutachten sind von der Versicherung erstattungspflichtig.

  3. Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfall

    Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitig werden kann. 

    Die Beweissicherung über Schadenart und -Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Kfz-Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können. 

  4. Kfz-Unfallgutachten Hamburg belegt Schadenumfang 

    Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeugs ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Kfz-Unfallgutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

  5. Wertminderung

    Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Kfz-Unfallgutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

  6. Abrechnung auf Gutachtenbasis

    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Kfz-Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer für Privatpersonen nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Kfz-Gutachtens die Höhe der der Mehrwertsteuer ermittelt werden. 

  7. Nutzen Sie das Recht auf einen Mietwagen bzw. auf Nutzungsausfallentschädigung!

    Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, Sie sind aber auf ihr Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sich ggf. aus dem Kfz-Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Rufen Sie uns an, wir können Ihnen hierzu wertvolle Tipps geben, damit Sie am Ende nicht bei den Mietwagenkosten draufzahlen.

    Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp..

  8. Wichtig: Lehnen Sie Schadensmanagement ab!

    Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch ein sogenanntes Schadensmanagement ausgeschaltet wird. Oft bieten Versicherungen an, den Wagen abzuholen, reparieren und reinigen zu lassen und stellen Ihnen einen Mietwagen zur Verfügung. Am Ende wissen Sie jedoch nicht, wie hoch der Schaden an Ihrem Fahrzeug wirklich war. 

  9. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schützt auch die Versicherung des Unfallverursachers

    Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadensbehebung finanzieren.

  10. Sie haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt

    Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Rufen Sie uns an, wir kooperieren mit einem anerkannten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

Wir haben noch mehr wertvolle Ratschläge für Sie. Bei uns bekommen Sie eine zuverlässige Unfallhilfe und Unterstützung. Rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen bei den richtigen Entscheidungen.