Fahrzeugbewertung für Behörden, Steuerberater

  • Sie möchten Ihr Firmenfahrzeug aus der Firma nehmen und brauchen für das Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater eine Kfz-Bewertung durch einen Kfz-Sachverständigen.
  • Sie brauchen von einem Kfz-Sachverständigen eine Kfz-Bewertung, um Ihr Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen.
  • Sie hatten ein schlechtes Jahr und benötigen für die Sozialbehörde eine Kfz-Bewertung ihres Fahrzeuges durch einen Kfz-Sachverständigen.

Als Kfz-Sachverständige bewerten wir Ihr Kraftfahrzeug nach den entsprechenden Kriterien. Hierzu ist es nötig, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in unser Kfz-Sachverständigenbüro kommen. Denn ohne Hebebühne ist eine Bewertung durch den Kfz-Sachverständigen nicht möglich. Die Bewertung wird mit dem System Schwacke durchgeführt.