KFZ-Gutachten bei Finanzierung- oder Leasingende KFZ Minderwertgutachten
Sie haben ein Fahrzeug finanziert oder geleast, der Vertrag läuft aus und Sie möchten es an den Händler bzw. an den Leasinggeber zurückgeben.
Wenn sich ihr Fahrzeug in einem exzellenten Zustand befindet, gibt es bei der Rückgabe kein Problem. Unproblematisch ist es meistens auch, wenn Sie ein neues Fahrzeug bei dem Händler kaufen.
Sollten Sie ihr Fahrzeug dem Händler nur zurückgeben und haben sich für eine andere Marke oder einen anderen Händler entschieden, wird der Händler ihr Fahrzeug sehr genau auf Schäden prüfen.
Achtung: Ihr Fahrzeug unter der Lupe
Der Händler wird das Fahrzeug von innen und außen sehr genau auf Schäden prüfen. Die Funktion aller Komponenten wie elektrische Fensterheber, Klimaanlage usw. wird geprüft. Die Besichtigung wird auch auf einer Hebebühne stattfinden, um eventuelle Schäden unter dem Fahrzeug festzustellen.
Festgestellte Schäden werden auf einem Rücknahmeprotokoll festgehalten, vom Händler und Ihnen unterschrieben. Nach ein paar Tagen bekommen Sie die Endrechnung. Als Kfz-Sachverständiger weiß ich aus Erfahrung, dass Nachzahlungen von 2.000 EUR bis 3.000 EUR und mehr keine Seltenheit sind.