Kfz-Gutachten bei Leasingende bzw. Kfz-Minderwertgutachten

Sie haben ein Fahrzeug geleast und der Vertrag läuft aus, sodass Sie Ihr Fahrzeug an den Leasinggeber bzw. Händler zurückgeben müssen.
Wenn sich ihr Fahrzeug in einem exzellenten Zustand befindet und Sie bei dem Händler ein neues Fahrzeug leasen wollen, gibt es bei den meisten Fahrzeugrückgaben keine Probleme. Sollten Sie ihr Fahrzeug bei dem Leasinggeber (Händler) nur abgeben, und haben sich für eine andere Marke oder einen anderen Händler entschieden, wird der Händler ihr Fahrzeug akribisch auf Schäden prüfen.

Beurteilt wird die Karosserie auf Beulen, Kratzer oder sonstige Schäden. Der Innenraum wird auf Schäden und Verschmutzungen geprüft. Das Fahrzeug wird zusätzlich auf einer Hebebühne von unten auf Schäden oder fällige Reparaturen untersucht. Ist eine Inspektion fällig oder überfällig wird Ihnen der Händler diese, fiktiv in Rechnung stellen.   
Festgestellte Schäden werden auf einem Rücknahmeprotokoll festgehalten und vom Leasinggeber (Händler) und Ihnen unterschrieben. Nach ein paar Tagen bekommen Sie Ihre Endrechnung. Als Kfz-Sachverständiger weiß ich aus Erfahrung, dass Nachzahlungen von 2.000 EUR und mehr keine Seltenheit sind. 
Um einer eventuellen überhöhten Nachzahlung vorzubeugen oder Sie auf ein Minimum zu begrenzen, sollten Sie folgende Punkte vor eine Rückgabe beachten:

Tipps: So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung 

Um einer eventuellen Nachzahlung vorzubeugen oder Sie auf ein Minimum zu begrenzen, sollten Sie folgende Punkte vor eine Rückgabe beachten:

  1. Reinigung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von einem professionellem Fahrzeugaufbereiter reinigen.
  2. Prüfung: Machen Sie am besten unmittelbar nach der Aufbereitung ihres Fahrzeuges einen Termin mit einem Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter, um Ihr Fahrzeug auf eventuelle Schäden zu prüfen. Auch Automobilclubs bieten diese Dienstleistung an. Selbstverständlich sollte Ihr Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug auch auf einer Hebebühne prüfen.
  3. Beratung: Lassen Sie sich durch den Kfz-Sachverständigen beraten, welche eventuellen Reparaturen vor Fahrzeugrückgabe durchgeführt werden sollten. Haben Sie z.B. einen tiefen Kratzer in der lackierten Stoßstange, kostet Sie das beim einem Vertragshändler 1.000 € und mehr, bei einem Lackierfachbetrieb „um die Ecke“ ggf. im Smart-Repair-Verfahren nur ein Bruchteil.
  4. Zubehör: Geben Sie ihr Fahrzeug mit dem gleichen Zubehör zurück, wie Sie es erhalten haben. Wenn Sie es mit Sommerreifen übernommen haben, sollten Sie es nicht mit Winterreifen zurückgeben. Zubehör, das Sie während Ihrer Nutzung eingebaut haben und als nützlich empfanden, kann für den Händler ein Grund sein, Ihnen zusätzliche Kosten für den Ausbau des Zubehörteils in Rechnung zu stellen.
  5. Begleitung: Das Rücknahmeprotokoll des Leasinggebers ist nur vollständig ausgefüllt zu unterschreiben. Nehmen Sie bei der Fahrzeugrückgabe einen Bekannten als Zeugen mit. Wenn Sie sich vor Fahrzeugrückgabe an ein Kfz-Sachverständigenbüro gewendet haben, kann ggf. auch der Kfz-Sachverständige oder Kfz-Gutachter, der Ihr Fahrzeug geprüft hat, sie bei der Fahrzeugrückgabe begleiten.

Die korrekte Kalkulation der Schäden

Angenommen, Sie geben das Fahrzeug nach 6 Jahren Nutzung und 100.000 gefahrenen Kilometern zurück. Dann hat es natürlich kleine Schäden erhalten, die bei der Nutzung entstehen. Ihr Fahrzeug hat zum Beispiel nach 100.000 km unweigerlich Steinschläge erhalten. Das ist jedoch kein Grund sind, von Ihnen die Lackierung der Fahrzeugfront zu verlangen. 

Werden Schäden bei der Fahrzeugrückgabe festgestellt, gehört in jedem Fall eine Kalkulation der Schäden mit einem anerkannten Kalkulationsprogramm wie zum Beispiel DAT oder Audatex in das Protokoll. Die festgestellten Schäden sind dann entsprechend zur Laufleistung und des Fahrzeugalters in ein Verhältnis zu setzen.

So finden Sie den richtigen Kfz-Sachverständigen

Große Kfz-Sachverständigenorganisationen haben in einigen Fällen Geschäftsbeziehungen mit dem betroffenen Autohaus. Deshalb sollten Sie bei der Wahl eines Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachters zunächst nach einer Geschäftsbeziehung zu dem betroffenen Autohaus fragen.

Beispiele Minderwertgutachten

Unter dem folgendem Link finden Sie anonymisierte Kfz-Minderwertgutachten auch von großen Kfz-Sachverständigenbüros oder Kfz-Prüforganisationen. In jedes Kfz-Minderwertgutachten gehört eine Kalkulation zu den festgestellten Minderwerten. Eine Schätzung, wie Sie teilweise vorgenommen werden, ist aus meiner Sicht nicht ausreichend.

  1. Minderwertgutachten über 3.225,00 EUR Beispielhaft die Beseitigung eines Schaden aus dem oben erwähnten Minderwertgutachten
  2. Minderwertgutachten, deren Form und Grundlage nicht nachvollziehbar ist