Motorrad-Gutachten

Sie sind mit Ihrem Motorrad unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden?

Dann machen Sie jetzt von Ihrem Recht Gebrauch, einen unabhängigen Sachverständigen für Schäden an Motorrädern zu beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug bewerten kann.

Sie zahlen nichts

Die Kosten für das Kfz-Gutachten gehören mit zum Schaden und werden von der Versicherung des Unfallgegners in vollem Umfang getragen. Ob Bagatellschaden oder Totalschaden, für Sie ist das Gutachten bei uns in jedem Fall kostenlos. 

Was passiert beim Kfz-Unfallgutachten?

Im Kfz-Unfallgutachten wird

  • die Reparaturhöhe festgelegt
  • eine eventuelle Wertminderung geprüft
  • die Reparaturdauer ermittelt
  • die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung ermittelt
  • Ebenfalls werden nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die Ihnen zustehenden Stundenverrechnungssätze und der Wert ihres Fahrzeuges ermittelt. 

Auszahlung oder Reparatur?

Ein Kfz-Gutachten hilft Ihnen zu beurteilen, ob eine Auszahlung des Schadens (fiktive Abrechnung) oder eine Reparatur des Unfallschadens für Sie günstiger ist.

Verkauf des Unfall-Motorrads?

Vielleicht hatten Sie in naher Zukunft einen Fahrzeugkauf geplant? Oftmals ist ein Kfz-Haftpflichtschaden ein Grund, dieses Vorhaben vorzuziehen und das Unfallauto ohne Reparaturen zu verkaufen. Denn wenn Sie Ihr Fahrzeug jetzt reparieren lassen, wird man Ihnen bei der Inzahlungnahme einen schlechteren Preis anbieten aufgrund ihres Unfallschadens.

Minderwertgutachten/Wertminderung

Die Prüfung einer Wertminderung gehört zu jedem Kfz-Haftpflichtschaden. 

Nutzungsausfallentschädigung

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall durch Dritte so sehr beschädigt, dass Sie es nicht nutzen können, haben Sie für die Dauer der Reparatur Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung bekommen Sie nur, wenn Ihr Fahrzeug in die richtige Gruppe nach Sanden, Danner und Küppersbusch eingruppiert wurde.

Hierzu gibt Schwacke jedes Jahr eine Liste mit über 40.000 Fahrzeugtypen vom Zweirad bis zum Transporter bekannt. Achtung: Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen bei einem Motorrad nur zu, wenn Sie keinen Pkw besitzen. 

Und noch ein Tipp:

Lassen Sie sich nicht verunsichern. Mitarbeiter einer Interessensgruppe wie z.B. Motorrad-Werkstatt, dem Vertragshändler oder der gegnerischen Versicherung haben im Allgemeinen nicht immer Ihr Interesse im Blick.

Hier hilft die neutrale Beratung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der weder Interesse an einer Reparatur noch an einem Neukauf hat.

Nutzen Sie unserer Wissen und unsere kostenlose Beratung, es geht um Ihr Geld.