Nutzungsausfall

Wann steht mir Nutzungsausfall zu?

Wenn Sie unverschuldet mit ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Sie ihr Fahrzeug aufgrund der Beschädigungen nicht nutzen können.

Für wie lange steht mir Nutzungsausfall zu?

Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt im Zuge der Erstellung des Kfz-Gutachtens die voraussichtliche Reparaturdauer. Die ermittelte Reparaturdauer ist die Basis, auf der die Versicherung ihnen die Nutzungsausfallentschädigung auszahlt.

Wenn ihr Fahrzeug einen Totalschaden hat, ist in dem Kfz-Gutachten die Wiederbeschaffungsdauer der Zeitraum für die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung.

In welcher Höhe steht mir Nutzungsausfall zu?

In dem Kfz-Gutachten ermittelt der Kfz-Sachverständige die Nutzungsausfallentschädigung überwiegend nach Sanden, Danner, Küppersbusch. Hierzu bringt SCHWACKE jedes Jahr eine entsprechende Liste mit einer Aufstellung von ca. 40.000 Fahrzeugen heraus. So erhält man abhängig vom Fahrzeugalter für z.B. für einen

Golf V 2,0 TDI, 103 KW, Baujahr 2008Gruppe E 43 EUR
Golf VI 2,0 TDI, 103 KW, Baujahr 2011Gruppe F50 EUR
C250 CDI 150 KW, Baujahr 2010Gruppe J79 EUR
BMW 320 i 125 KW Baujahr 2007Gruppe F50 EUR

Wie kann ich beweisen, dass mein Fahrzeug repariert wurde?

Um eine Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung geltend zu machen, müssen die unfallbedingten Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug repariert sein. Um die Reparatur bei der Versicherung nachzuweisen, haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Der einfachste Weg: Reichen Sie die Reparaturrechnung der Werkstatt bei der Versicherung ein. Achtung: Die Werkstatt kann die Reparaturdauer nicht unendlich strecken. Wenn kein Kfz-Sachverständiger die Reparaturdauer in dem Kfz-Gutachten festgehalten hat, wird die Versicherung die Reparaturdauer verständlicher Weise auf das Normale kürzen.
  2. Wenn Sie den Schaden fiktiv abrechnen, lassen Sie sich von ihrem Kfz-Sachverständigen eine Reparaturbestätigung ausstellen, sobald sie den Schaden beseitigt haben. Ihr Kfz-Sachverständiger wird Sie hierzu gern beraten.
  3. Ihr Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten. Dann erhalten Sie nach der Anmeldung des neuen Fahrzeuges die Nutzungsausfallentschädigung.

Und noch ein Tipp:

Wie aus der Tabelle hervorgeht, können sich bei üblichen Reparaturen von 3-10 Tagen schnell zusätzliche Entschädigungszahlungen von 150 bis 500 € ergeben. Eine Dokumentation zur Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie nur durch ein Kfz-Gutachten von ihrem Kfz-Sachverständigen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt nicht, um einen Kfz-Schaden nach geltendem Recht abzuwickeln.

Es ersetzt jedoch in keinem Fall das beratende Gespräch bei einem Anwalt.